vergönnen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ver·gön·nen, Präteritum: ver·gönn·te, Partizip II: ver·gönnt
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈɡœnən]
Bedeutungen:
[1] jemandem etwas zugestehen, an dem dieser sich erfreut (es ihm gönnen), sich mit ihm freuen
[2] jemandem etwas erlauben (häufig in unpersönlichen Konstruktionen, in denen das Schicksal verantwortlich gemacht wird)
[3] selten: jemandem etwas missgönnen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb gönnen mit dem Derivatem ver-
Beispiele:
[1] Dieser Erfolg sei dir nicht vergönnt!
[1] „Vergönn’ ihr doch die Ruhe, Freund!“
[2] Es war ihr nicht mehr vergönnt, noch einmal die Enkelkinder zu sehen.
[2] „Solch einen Wagen hatte sie zwar schon öfters in Filmen oder auf Ausstellungen gesehen, doch selber war es ihr noch nicht vergönnt gewesen, in einem Auto mit dieser Ausstattung zu sitzen, geschweige denn mitzufahren.“
[2] „Freundlich näherte sich dem Beschämten der Priester, und ohne ihn an jene Scene zu erinnern, stellte er die Bitte, ob der Pflanzer nicht vergönnen würde, daß er den Tag und die kommende Nacht in seinem Herrnhause ausruhe, denn er sei sehr ermüdet und sehne sich nach einem freundlichen Obdach.“ (1874)
[3] Nun haben sie im Lotto gewonnen, und wer mag es ihnen vergönnen? Da hat es mal die Richtigen getroffen.



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