verhandelbar
Adjektiv:

Worttrennung:
ver·han·del·bar, Komparativ: ver·han·del·ba·rer, Superlativ: am ver·han·del·bars·ten
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈhandl̩baːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] noch nicht festgelegt, nach Diskussion veränderbar
Herkunft:
Ableitung von verhandeln mit dem Ableitungsmorphem -bar
Gegenwörter:
[1] unverhandelbar
Beispiele:
[1] „Da die Warenanbieter jederzeit austauschbar und auch die Preise jederzeit neu verhandelbar waren, war insbesondere aufgrund der speziellen Konkurrenz- und Produktionssituation sowie der speziellen Kundenstruktur die persönliche Arbeitsleistung des Klägers zur Aufrechterhaltung des konkreten Betriebes erforderlich gewesen.“
[1] „Es ist an dieser Stelle auch Schmid nicht zu unterstellen, dass dieses Werte verhandelbar und subjektiv zu füllen sind, zumal sie im europäischen Rahmen rechtlich geschützt sind.“
[1] „Kummer ist nicht verhandelbar, Betroffenheit kann man Menschen weder verordnen noch absprechen.“
[1] „[Die Entscheidungsprämissen] sind nicht direkt kommunizierbar und nicht verhandelbar.“
Übersetzungen:


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