vermögenslos
Adjektiv:

Worttrennung:
ver·mö·gens·los, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈmøːɡn̩sloːs]
Bedeutungen:
[1] ohne jegliches (finanzielles) Vermögen
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Vermögen mit dem Suffix -los als Ableitungsmorphem sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] besitzlos, mittellos, unvermögend
Beispiele:
[1] „Von einem Grundstück in Deutschland, einem Haus in Südfrankreich, einem teuren Wagen ist die Rede, die sich Pfahls geleistet haben soll, obwohl er sich in einer eidesstattlichen Versicherung als vermögenslos bezeichnet habe.“
[1] „Eine vermögenslose GmbH, die durch Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs von Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar frei wird, hat ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, den Anspruch mit Ermächtigung des neuen Gläubigers einzuklagen, wenn sie schon bei Begründung des Anspruchs vermögenslos war und es zweifelhaft ist, ob ein Rechtsübergang auf den neuen Gläubiger stattgefunden hat.“



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