verpflichten
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ver·pflich·ten, Präteritum: ver·pflich·te·te, Partizip II: ver·pflich·tet
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv, jemanden zu etwas verpflichten: jemanden in die Pflicht nehmen, etwas zu tun
[2] reflexiv, sich zu etwas verpflichten: etwas verbindlich zusagen, eine Pflicht auf sich nehmen
[a] reflexiv, speziell Militär: freiwillig und vertraglich Soldat werden für längere Zeit als die Wehrpflicht es erzwänge
[3] reflexiv, sich jemanden verpflichten: jemanden in ein Treue- oder Leistungsverhältnis einem selbst gegenüber bringen (etwa durch Vorleistungen ihm gegenüber)
Herkunft:
Erbwort von mittelhochdeutsch verphlihten
Gegenwörter:
[1, 2] entpflichten
Beispiele:
[1] Adel verpflichtet.
[1] Als Strafe wurde er dazu verpflichtet, 30 Tage Sozialarbeit zu leisten.
[2] Der Pächter verpflichtet sich außerdem, jeden Herbst nach der Ernte dem Verpächter zehn Sack Kartoffeln frei Haus zuzustellen.
[2] „Bereitwilligst verpflichtete ich mich hierzu mit den feierlichsten Fluchworten und Verwünschungen, die der Teufel und wir beide nur zu finden vermochten.“
[2a] Er hatte sich auf zehn Jahre verpflichtet, ohne zu wissen, dass schon im folgenden Jahr der Weltkrieg ausbrechen würde.
[3] Er hat sich den Politiker durch horrende Wahlkampfspenden verpflichtet.
Übersetzungen:


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