verstoßen
Verb:

Worttrennung:
ver·sto·ßen, Präteritum: ver·stieß, Partizip II: ver·sto·ßen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈʃtoːsn̩]
Bedeutungen:
[1] jemand verstößt gegen etwas: eine Regel oder ein Gesetz brechen; sich nicht an etwas halten
[2] etwas verstößt gegen etwas: nicht regel- oder gesetzeskonform sein
[3] jemanden verstoßen: jemanden aus einer Gruppe (z.B. der Familie) ausschließen
Herkunft:
mittelhochdeutsch verstōʒen „stoßen, aus der Richtung bringen, vertreiben“, althochdeutsch firstōʒan „vertreiben, ablehnen“, belegt seit dem 9. Jahrhundert
Beispiele:
[1] Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
[2] Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz.
[3] Er wurde als Kind von seinen Eltern verstoßen.
[3] „Da für Karl das Bündnis mit Desiderius nicht mehr von Nutzen war, verstieß er seine Frau nach kurzer Ehe und schickte sie seinem Schwiegervater zurück.“
Übersetzungen:


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