verteidigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ver·tei·di·gen, Präteritum: ver·tei·dig·te, Partizip II: ver·tei·digt
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈtaɪ̯dɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] einen Angriff abwehren
[2] einen Standpunkt begründen, sich oder etwas rechtfertigen
[3] vor einem Gericht vertreten
Herkunft:
Die älteren Formen mittelhochdeutsch vertagedingen und verteidingen „vor Gericht vertreten“ wurden durch Präfigierung zu mittelhochdeutsch tagedingen und teidingentagen, gerichtlich verhandeln“ gebildet; Das Letztere geht wiederum auf mittelhochdeutsch tagedinc und teidinc sowie althochdeutsch tagading „(an einem bestimmten Tag stattfindende) Verhandlung“ zurück, welches aus einer Zusammensetzung früherer Formen der neuhochdeutschen Wörter Tag und Ding hervorging
Synonyme:
[1] veraltet: defendieren
Gegenwörter:
[1] angreifen, anklagen
Beispiele:
[1] Er verteidigte sein Königreich.
[2] Man wird doch wohl noch seine Meinung verteidigen dürfen!
[2] „Ihre zurückhaltende Art hat sie kürzlich in einem Fernsehinterview verteidigt.
[3] Sie dürfen sich vor Gericht selbst verteidigen.
Redewendungen:
wer sich verteidigt, klagt sich an
Übersetzungen:


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