vertraglich
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- ver·trag·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈtʁaːklɪç]
- [1] wie in einem Vertrag (einem in der Regel schriftlichen Regelwerk, beispielsweise über den Austausch von Gütern, Dienstleistungen oder Häusern zwischen Personen und Firmen, meist gegen Geld, oder zwischen Staaten) festgelegt
- [1] Wir haben im Kaufvertrag die Übergabe für das Haus vertraglich auf den 1.1. festgelegt. Am 31.12. muss das Haus komplett geräumt und besenrein sein.
- [1] Es ist [auf der Pariser UN-Klimakonferenz] das erste Mal, dass sich alle 195 beteiligten Staaten vertraglich dazu bekennen, Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung zu unternehmen.
- [1] Franz Beckenbauer hat nach DFB-Angaben vier Tage vor Vergabe der WM 2006 eine vertragliche Vereinbarung mit dem früheren FIFA-Vizepräsidenten Jack Warner unterschrieben.
- [1] Russland hält an der vertraglich vereinbarten Bereitstellung von Abwehrraketen an Syrien fest. Die US-Regierung ist verärgert […]
- [1] In Deutschland ist das Verhältnis von Staat und Kirchen vertraglich geregelt: Für die katholische Kirche durch Konkordate, also staatliche Verträge mit dem Vatikan, für die evangelischen Kirchen gelten Kirchenverträge.
- englisch: [1] contractual
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