vertraglich
Adjektiv:

Worttrennung:
ver·trag·lich, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈtʁaːklɪç]
Bedeutungen:
[1] wie in einem Vertrag (einem in der Regel schriftlichen Regelwerk, beispielsweise über den Austausch von Gütern, Dienstleistungen oder Häusern zwischen Personen und Firmen, meist gegen Geld, oder zwischen Staaten) festgelegt
Beispiele:
[1] Wir haben im Kaufvertrag die Übergabe für das Haus vertraglich auf den 1.1. festgelegt. Am 31.12. muss das Haus komplett geräumt und besenrein sein.
[1] Es ist [auf der Pariser UN-Klimakonferenz] das erste Mal, dass sich alle 195 beteiligten Staaten vertraglich dazu bekennen, Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung zu unternehmen.
[1] Franz Beckenbauer hat nach DFB-Angaben vier Tage vor Vergabe der WM 2006 eine vertragliche Vereinbarung mit dem früheren FIFA-Vizepräsidenten Jack Warner unterschrieben.
[1] Russland hält an der vertraglich vereinbarten Bereitstellung von Abwehrraketen an Syrien fest. Die US-Regierung ist verärgert […]
[1] In Deutschland ist das Verhältnis von Staat und Kirchen vertraglich geregelt: Für die katholische Kirche durch Konkordate, also staatliche Verträge mit dem Vatikan, für die evangelischen Kirchen gelten Kirchenverträge.
Übersetzungen:


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