verwerfen
Verb:

Worttrennung:
ver·wer·fen, Präteritum: ver·warf, Partizip II: ver·wor·fen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈvɛʁfn̩], [fɛɐ̯ˈvɛʁfm̩]
Bedeutungen:
[1] (nach reiflicher Überlegung) etwas aufgeben, nicht weiter verfolgen, weil es als nicht mehr annehmbar, brauchbar, durchführbar, geeignet, tauglich, realisierbar oder dergleichen befunden wird
[2] rechtssprachlich: ablehnen, zurückweisen, weil die geforderte Berechtigung fehlt
Herkunft:
Ableitung eines Präfixverbs zum Verb werfen mit dem Präfix (Ableitungsmorphem) ver-
Beispiele:
[1] Der Eintrag ist verworfen worden.
[1] „Da sie wie der Vater der Quäkersekte anhing, verwarf sie die Autorität der heiligen Texte ebenso wie die der papistischen Kirche.“
[1] „Am Ende verwarf sie die Briefe und beschloss, an beide das gleiche Kärtchen zu schicken, in dem sie über die anderen Kurgäste spottete, die bei jeder Wolke gleich Regen fürchteten, die Salzwasser lobten, als sei es Champagner, und so unglaublich auf Äußerlichkeiten achteten, alle Stunde müsse man sein Kleid wechseln.“
Übersetzungen:


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