vorbehalten
Verb:

Worttrennung:
vor·be·hal·ten, Präteritum: be·hielt vor, Partizip II: vor·be·hal·ten
Aussprache:
IPA [ˈfoːɐ̯bəˌhaltn̩]
Bedeutungen:
[1] reflexiv: jemandem oder sich selbst eine bestimmte Handlung/Maßnahme (für die Zukunft) offenlassen
[2] mit Dativ und Akkusativ, veraltend: ersparen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb behalten mit dem Präfix vor-
Beispiele:
[1] Ich behalte mir vor, später einmal auf dein Angebot zurückzukommen.
[1] Das Gericht behielt den Schöffen das Urteil vor.
[1] „Grundsätzlich gilt die Namensregelung, wonach SUV ungerade Ziffern (Q1, Q3, Q5, etc.) erhalten, die geraden Zahlen dagegen den sportlicheren, eleganteren Crossover-Modellen vorbehalten bleiben.“
[1] „In Anbetracht dieser Tatsache ist Wagniserziehung heute leider ein öffentlich vernachlässigter Bildungsbereich, der einzelnen innovativen Eltern, Organisationen wie dem Deutschen Alpenverein oder der Erlebnispädagogik vorbehalten bleibt.“
[2] Das unsichere Schicksal behält ihr den Galgen vor.
Übersetzungen:


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