waffenfähig
Adjektiv:

Worttrennung:
waf·fen·fä·hig, Komparativ: waf·fen·fä·hi·ger, Superlativ: am waf·fen·fä·higs·ten
Aussprache:
IPA [ˈvafn̩ˌfɛːɪç], [ˈvafn̩ˌfɛːɪk]
Bedeutungen:
[1] zur Verwendung als Waffe geeignet
[2] veraltend: den Wehrdienst leisten könnend
Synonyme:
[1] waffentauglich
[2] wehrdiensttauglich, wehrfähig
Beispiele:
[1] „Die Armee plant, in den kommenden Jahren eigene waffenfähige Drohnen anzuschaffen.“
[1] „Für den Bau einer Atombombe ist nach Experteneinschätzung zwar 90-prozentiges Uran vonnöten, bei einem 20-prozentigen Anreicherungsgrad ist es allerdings nur noch ein kleiner Schritt hin zur Produktion von waffenfähigem Material.“
[2] „Das eigentliche Gros der Armee bildete die waffenfähige städtische Bürgerschaft.“
[2] „Der Name der Lichtenstein im Württemberger Land ging mit dem alten Ritter zu Grabe; doch erlebte er noch in hohem Alter die Freude, seine blühenden Enkel waffenfähig zu sehen.“



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