wegschließen
Verb:

Worttrennung:
weg·schlie·ßen, Präteritum: schloss weg, Partizip II: weg·ge·schlos·sen
Aussprache:
IPA [ˈvɛkˌʃliːsn̩]
Bedeutungen:
[1] eine Sache (seltener eine Person) gesichert verwahren, aus dem Verkehr nehmen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb schließen mit dem Adverb weg
Gegenwörter:
[1] befreien, herausholen
Beispiele:
[1] „Mit beiden Händen stützte er sich auf den Schreibtisch, damit ihm all die losen Blätter, die er noch nicht weggeschlossen hatte, nicht davongewirbelt würden.“
[1] „Musste der Iris erst umbringen, bevor man ihn für immer wegschloss?“



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