wegschließen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- weg·schlie·ßen, Präteritum: schloss weg, Partizip II: weg·ge·schlos·sen
Aussprache:
- IPA [ˈvɛkˌʃliːsn̩]
- [1] eine Sache (seltener eine Person) gesichert verwahren, aus dem Verkehr nehmen
- [1] befreien, herausholen
- [1] „Mit beiden Händen stützte er sich auf den Schreibtisch, damit ihm all die losen Blätter, die er noch nicht weggeschlossen hatte, nicht davongewirbelt würden.“
- [1] „Musste der Iris erst umbringen, bevor man ihn für immer wegschloss?“
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