zueignen
Verb:

Worttrennung:
zu·eig·nen, Präteritum: eig·ne·te zu, Partizip II: zu·ge·eig·net
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌʔaɪ̯ɡnən]
Bedeutungen:
[1] (ein eigenes Werk) symbolisch ins geistige Eigentum eines anderen übertragen
[2] (unentgeltlich) in fremdes Eigentum übertragen
[3] (widerrechtlich) Besitz übertragen
[4] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition. • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
Synonyme:
[1] widmen
[2] schenken
[3] reflexiv: aneignen
[4] angehören
Beispiele:
[1] „Dieses Werk wurde ‚von seinem Verehrer und Bewunderer Franz Schubert‘ Ludwig van Beethoven zugeeignet.“
[2] „In den 1970er-Jahren sollte diese räumliche Unverträglichkeit zwischen Grün-Weiß und Violett erneut Bestätigung finden: die Austria startete einen letztlich erfolglosen Versuch, ins Weststadion einzuziehen, das die Gemeinde Wien Rapid zugeeignet hatte.“
[3] „Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
[3] „Die Landleute wußten teilweise wohl, daß es nicht ganz richtig war mit diesem Präsidenten, allein sie waren viel zu langsam und zu häcklich, als daß sie etwas gegen ihn unternommen hätten, und so hatte er sich bereits in einem Handumdrehen mit seinen drei oder vier Mitbürgern das Geschäft des Tages zugeeignet, als Fritz ankam.“
[4] „Das Blasphemische und wohl auch Obszöne, das zum Beispiel dem Text der Hymne ‚Hallelujah‘ zueignet […], entsteht aus diesem Zusammenhang - wie auch der Bezug zum Alten Testament, der sich oft in den Werken Leonard Cohens findet.“
Übersetzungen:


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