zuerkennen
Verb:

Worttrennung:
zu·er·ken·nen, Präteritum: er·kann·te zu, Partizip II: zu·er·kannt
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːʔɛɐ̯ˌkɛnən]
Bedeutungen:
[1] transitiv: etwas offiziell (durch ein Gericht/Amt) aussprechen/gewähren
[2] davon ausgehen, dass etwas zutrifft
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb erkennen mit dem Derivatem zu-
Gegenwörter:
[1, 2] aberkennen
Beispiele:
[1] In zweiter Instanz wurde ihr eine Entschädigung zuerkannt.
[1] Universitäten dürfen den Doktortitel zuerkennen.
[2] „Dem cruralen (femoralen) Verfahren muß man zuerkennen, daß es weniger eingreifend und leichter durchführbar ist.“



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