zugestehen
Verb:

Worttrennung:
zu·ge·ste·hen, Präteritum: ge·stand zu, Partizip II: zu·ge·stan·den
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːɡəˌʃteːən]
Bedeutungen:
[1] jemandem, der einen Anspruch auf etwas geltend macht, dieses gewähren/überlassen/erlauben
[2] jemandem, der etwas sagt oder tut, das Einverständnis geben, dass dies erlaubt ist/akzeptiert wird
Herkunft:
Ableitung vom Verb gestehen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) zu-
Gegenwörter:
[1] verweigern
[2] ablehnen, verneinen
Beispiele:
[1] „So hatten etwa 1792 Bremer Matrosen zusätzliche Heuer gefordert - und vom Gericht zugestanden erhalten - als sie aufgefordert worden waren, ein bereits beladenes Schiff noch einmal teilweise zu entladen.“
[1] Auf Nachfrage gestand man ihm eine eigene Zelle zu.
[2] Du musst zugestehen, dass ich das sehr freundlich formuliert habe.
[2] „Er vermochte nicht zuzugestehen, daß er damals das Rechte erkannt habe, jetzt aber irre; weil ihm, sobald er ruhig darüber nachzudenken begann, alles in Trümmer fiel.“



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