zugestehen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- zu·ge·ste·hen, Präteritum: ge·stand zu, Partizip II: zu·ge·stan·den
Aussprache:
- IPA [ˈt͡suːɡəˌʃteːən]
- [1] jemandem, der einen Anspruch auf etwas geltend macht, dieses gewähren/überlassen/erlauben
- [2] jemandem, der etwas sagt oder tut, das Einverständnis geben, dass dies erlaubt ist/akzeptiert wird
- [1] verweigern
- [2] ablehnen, verneinen
- [1] „So hatten etwa 1792 Bremer Matrosen zusätzliche Heuer gefordert - und vom Gericht zugestanden erhalten - als sie aufgefordert worden waren, ein bereits beladenes Schiff noch einmal teilweise zu entladen.“
- [1] Auf Nachfrage gestand man ihm eine eigene Zelle zu.
- [2] Du musst zugestehen, dass ich das sehr freundlich formuliert habe.
- [2] „Er vermochte nicht zuzugestehen, daß er damals das Rechte erkannt habe, jetzt aber irre; weil ihm, sobald er ruhig darüber nachzudenken begann, alles in Trümmer fiel.“
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