zuweisen
Verb:

Worttrennung:
zu·wei·sen, Präteritum: wies zu, Partizip II: zu·ge·wie·sen
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend) zusammengehören und in dieser Paarung gesehen/verwendet/genutzt werden sollen
Beispiele:
[1] „Ein Bild des heiligen Leopold im Oratorium der Währinger Pfarrkirche (um 1850) entspricht der Art Dobiaschofskys, läßt sich aber nicht eindeutig zuweisen.
[1] „[…] kann die Gemeinde einer der in lit. d angeführten Personen die Wohnung nicht zuweisen, so hat sie dies dem Hauseigentümer nach Ablauf der für die Gemeinde geltenden Zuweisungsfrist ohne Verzug nachweislich mitzuteilen.“
[1] „Jedem Fest und jedem Festkreis wird eine Farbe zugewiesen.
[1] „Aber grundsätzlich muss man ihm schon die Schuld zuweisen.
Übersetzungen:


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