zuweisen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- zu·wei·sen, Präteritum: wies zu, Partizip II: zu·ge·wie·sen
Aussprache:
- IPA [ˈt͡suːˌvaɪ̯zn̩]
- [1] die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend) zusammengehören und in dieser Paarung gesehen/verwendet/genutzt werden sollen
- [1] „Ein Bild des heiligen Leopold im Oratorium der Währinger Pfarrkirche (um 1850) entspricht der Art Dobiaschofskys, läßt sich aber nicht eindeutig zuweisen.“
- [1] „[…] kann die Gemeinde einer der in lit. d angeführten Personen die Wohnung nicht zuweisen, so hat sie dies dem Hauseigentümer nach Ablauf der für die Gemeinde geltenden Zuweisungsfrist ohne Verzug nachweislich mitzuteilen.“
- [1] „Jedem Fest und jedem Festkreis wird eine Farbe zugewiesen.“
- [1] „Aber grundsätzlich muss man ihm schon die Schuld zuweisen.“
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