Verb: Worttrennung:
- zu·rück·ge·ben, Präteritum: gab zu·rück, Partizip II: zu·rück·ge·ge·ben
Aussprache:
- IPA [t͡suˈʁʏkˌɡeːbn̩]
- [1] einen Gegenstand wieder in den Besitz der Person geben, die den Gegenstand zuvor hatte, beziehungsweise wieder in den Besitz des Eigentümers geben
- [1] behalten, einbehalten
- [1] Petra hat sich von Sybille 30 Euro geliehen, aber das Geld nie zurückgegeben.
- [1] Ich muss noch bei der Bücherei anhalten und die geliehenen Bücher zurückgeben.
- [1] Sie fragte, ob man einen Orden oder einen Titel einfach so zurückgeben könne.
- [1] Das Land wurde mehrfach aufgefordert, die sogenannte Beutekunst zurückzugeben.
- [1] Gib mir meinen Teddy zurück, dann kriegst du deine Puppe wieder.
- englisch: [1] return, resign
- französisch: [1] rendre
- italienisch: [1] restituire
- russisch: [1] вернуть, отдать
- spanisch: [1] devolver
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.004
