zurückgeben
Verb:

Worttrennung:
zu·rück·ge·ben, Präteritum: gab zu·rück, Partizip II: zu·rück·ge·ge·ben
Aussprache:
IPA [t͡suˈʁʏkˌɡeːbn̩]
Bedeutungen:
[1] einen Gegenstand wieder in den Besitz der Person geben, die den Gegenstand zuvor hatte, beziehungsweise wieder in den Besitz des Eigentümers geben
Gegenwörter:
[1] behalten, einbehalten
Beispiele:
[1] Petra hat sich von Sybille 30 Euro geliehen, aber das Geld nie zurückgegeben.
[1] Ich muss noch bei der Bücherei anhalten und die geliehenen Bücher zurückgeben.
[1] Sie fragte, ob man einen Orden oder einen Titel einfach so zurückgeben könne.
[1] Das Land wurde mehrfach aufgefordert, die sogenannte Beutekunst zurückzugeben.
[1] Gib mir meinen Teddy zurück, dann kriegst du deine Puppe wieder.
Übersetzungen:


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