zurechnen
Verb:

Worttrennung:
zu·rech·nen, Präteritum: rech·ne·te zu, Partizip II: zu·ge·rech·net
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌʁɛçnən]
Bedeutungen:
[1] so behandeln/ansehen, als ob etwas/jemand eindeutig einer bestimmten Gruppe zugehört
[2] selten: davon ausgehen, dass jemand für eine Tat verantwortlich ist
[3] Mathematik, selten: addieren, zu einer Zahl dazuzählen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb rechnen mit dem Derivatem zu-
Gegenwörter:
[3] abziehen
Beispiele:
[1] „Obwohl die Grünen zwar keineswegs in all ihren Strömen den Linken zugerechnet werden könnten, stellten sie zumindest objektiv eine antikapitalistische Kraft dar.“
[1] „Nachdem die sachliche Abgrenzung der Immobilie vorgenommen wurde, gilt es nun der Frage nachzugehen, bei welcher Person die Immobilie zu erfassen ist, d.h. wem diese für steuerliche Zwecke zuzurechnen ist.“
[2] „Mit der Erkenntnis, daß jemand verantwortlich ist für das, was ihm zugerechnet werden kann, weil er darüber Herr ist, ergibt sich die Frage, ob einer auch für andere verantwortlich sein kann und muß.“
[3] „Hieraus folgt: - daß man bei der Addition zusammengesezter Zahlen von jeder Summe der einfachen die Zehner im Sinne behalten und der nächsten Summe zurechnen müsse, wenn nicht die Rechnung sehr weitläuftig werden soll.“
[1–3] Manche Kosten können einem Kostenträger direkt zugerechnet werden.



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