zusammenschließen
Verb:

Worttrennung:
zu·sam·men·schlie·ßen, Präteritum: schloss zu·sam·men, Partizip II: zu·sam·men·ge·schlos·sen
Aussprache:
IPA [t͡suˈzamənˌʃliːsn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: zwei oder mehr Dinge, meist elektrische Leiter, dauerhaft miteinander verbinden
[2] reflexiv: eine Vereinigung oder informelle Gruppe mit gemeinsamen Zielen bilden
Herkunft:
Ableitung eines Partikelverbs zu schließen mit dem Präfix zusammen-
Beispiele:
[1] „Der Strom nimmt dann oft unter Knallen und Funkensprühen den kürzesten Weg über die so zusammengeschlossenen Leitungen zurück zur Stromquelle.“
[1] „Die noch während der fünfziger Jahre bestehenden Vorstellungen, die zeitweilig getrennten Landesteile wieder zusammenfügen, ähnlich wie man Kabel zusammenschließen kann, versanken immer mehr in das Reich des Unwirklichen.“
[2] „Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.“
[2] „Zur selben Zeit kam es zur Aufforderung von Seiten österreichischer und steirischer Adeliger und Ministeriale, die sich gegen Albrecht zusammenschließen, zu dessen Ausweisung aus Wien, allerdings erteilen die Wiener Bürger dem eine Absage.“
[2] „In den 1980er und 1990er Jahren gab es eine zunehmende Tendenz der Krankenhäuser, sich in Krankenhausverbünden zusammenzuschließen.



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