zutragen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
zu·tra·gen, Präteritum: trug zu, Partizip II: zu·ge·tra·gen
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌtʁaːɡŋ̍], [ˈt͡suːˌtʁaːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] (jemandem etwas zutragen): eine Sache oder auch Nachricht zu jemandem bringen
[2] (jemandem etwas zutragen): heimlich mitteilen
[3] reflexiv: (sich zutragen): geschehen
Herkunft:
Zusammensetzung aus zu- und tragen
zutragen gibt es mindestens seit dem Frühneuhochdeutschen, nicht aber im Mittelhochdeutschen [Quellen fehlen]
Beispiele:
[1] Mir wurde die Nachricht seines Todes zugetragen.
[1] Der Wind trug uns eine leise Musik zu.
[2] Es klingt glaubwürdig, was Bruder Wellner mündlich zugetragen wurde.
[3] In Wahrheit hat sich die Sache nicht so zugetragen.
[3] Das Unglück hat sich an dieser Stelle zugetragen.
[3] „Auf der Döberitzer - Heerstraße -, unweit des Bahnhofes, hat sich gestern abend - gegen 8 Uhr ein seltsamer Automobilunfall zugetragen.
Übersetzungen:


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