zuwiderhandeln
Verb:

Worttrennung:
zu·wi·der·han·deln, Präteritum: han·del·te zu·wi·der, Partizip II: zu·wi·der·ge·han·delt
Aussprache:
IPA [t͡suˈviːdɐˌhandl̩n]
Bedeutungen:
[1] etwas tun, womit eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird
Beispiele:
[1] „Es kostete ihn viel Überwindung, nicht das Unkraut zu jäten, das hier und da seinen schönen Kornteppich verunzierte, aber er konnte nicht dem Evangelium zuwiderhandeln, in dem befohlen wird, das gute Korn vom Unkraut nicht vor der Ernte zu scheiden.“



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