öffentliche Hand
Substantiv, f, Wortverbindung:

Worttrennung:
öf·fent·li·che Hand, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈœfn̩tlɪçə ˈhant]
Bedeutungen:
[1] Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Land, Bund oder Ähnliches)
Beispiele:
[1] „Die gegenüber einem reinen Zweckbau deutlich höheren Kosten nahm die Stiftungsuniversität für ihre architektonischen Ambitionen in Kauf, zumal auch die öffentliche Hand von dem Großvorhaben angetan war und großzügig Fördermittel bereitstellte: […].“



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