De-facto-Regime
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- De-fac·to-Re·gime, Plural 1: De-fac·to-Re·gi·me, Plural 2: De-fac·to-Re·gimes
Aussprache:
- IPA [deˈfaktoʁeˌʒiːm], Plural 1: [deˈfaktoʁeˌʒiːmə]
- [1] international nicht anerkanntes Herrschaftsgefüge, das aber in allen sonstigen Belangen hinreichend Staatlichkeit aufweist
- [1] „Zumindest ist die Folge der Verweigerung einer Anerkennung als Staat, daß sich das De-facto-Regime weniger sicher fühlt und deshalb auf seine Sicherheit bedacht sein muß. Solche Ungewißheiten führen zu Angst und Aggressivität.“
- [1] „Da sie [die Missbilligung von Umständen der Staatsgründung] kontrafaktisch an Legitimität statt Effektivität orientiert ist, muss darauf geachtet werden, dass die Bevölkerung nicht unter den Folgen einer Nichtanerkennung von De-facto-Regimen leidet.“
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