De-facto-Regime
Substantiv, n:

Worttrennung:
De-fac·to-Re·gime, Plural 1: De-fac·to-Re·gi·me, Plural 2: De-fac·to-Re·gimes
Aussprache:
IPA [deˈfaktoʁeˌʒiːm], Plural 1: [deˈfaktoʁeˌʒiːmə]
Bedeutungen:
[1] international nicht anerkanntes Herrschaftsgefüge, das aber in allen sonstigen Belangen hinreichend Staatlichkeit aufweist
Beispiele:
[1] „Zumindest ist die Folge der Verweigerung einer Anerkennung als Staat, daß sich das De-facto-Regime weniger sicher fühlt und deshalb auf seine Sicherheit bedacht sein muß. Solche Ungewißheiten führen zu Angst und Aggressivität.“
[1] „Da sie [die Missbilligung von Umständen der Staatsgründung] kontrafaktisch an Legitimität statt Effektivität orientiert ist, muss darauf geachtet werden, dass die Bevölkerung nicht unter den Folgen einer Nichtanerkennung von De-facto-Regimen leidet.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch