Einschreibbrief
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ein·schreib·brief, Plural: Ein·schreib·brie·fe
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nʃʁaɪ̯pˌbʁiːf]
Bedeutungen:
[1] Brief, dessen Empfang der Adressat oder ein Bevollmächtigter bestätigen muss
Beispiele:
[1] „Eine Sendebestätigung – vergleichbar der Situation beim Einschreibbrief – kann nur für die Beweislast des Zuganges eine Rolle spielen, nicht aber für die Zulässigkeit der Übermittlungsart.“



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