Generalfeldmarschall
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·ne·ral·feld·mar·schall, Plural: Ge·ne·ral·feld·mar·schäl·le
Aussprache:
IPA [ɡenəʁaːlˈfɛltmaʁʃal]
Bedeutungen:
[1] kein Plural: hoher beziehungsweise höchster militärischer Dienstrang in diversen Staaten
[2] General, der den Dienstgrad eines Generalfeldmarschalls innehat
Synonyme:
[1, 2] Marine: Großadmiral
[1, 2] Schutzstaffel: Reichsführer SS
Beispiele:
[1] Kurz vor Kriegsende wurde er zum Generalfeldmarschall befördert.
[2] „An jenem 31. Juli 1943 fand auch eine aufschlußreiche Unterredung zwischen dem Generalfeldmarschall Kesselring und dem italienischen General Ambrosio statt.“
[2] „Kurz vor seiner Kapitulation in Stalingrad war General Friedrich Paulus zum Generalfeldmarschall befördert worden.“



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