Inkrafttreten
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- In·kraft·tre·ten, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ɪnˈkʁaftˌtʁeːtn̩]
- [1] Vorgang, durch den eine Regelung wirksam wird
- [1] „Knapp zehn Monate nach dem Verhandlungsdurchbruch in Paris ist das Inkrafttreten des historischen Weltklimapakts greifbar nah: Die EU-Umweltminister billigen ein Schnellverfahren für die Ratifizierung.“
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