Kebab
Substantiv, n, m:

Worttrennung:
Ke·bab, Plural: Ke·babs
Aussprache:
IPA [ˈkeːbap], [keˈbap]; Österreich: [ˈkebap], [keˈbap]
Bedeutungen:
[1] Gastronomie: mit Marinade gewürzte Fleischscheiben, die schichtweise auf einen senkrecht stehenden Drehspieß gesteckt und seitlich gegrillt werden
Herkunft:
von türkisch kebap entlehnt, das auf arabisch kabāb zurückgeht
Synonyme:
[1] Deutschland: Döner
Beispiele:
[1] „Dabei, so Oberstadtbaurat Richard Kronberger, gehe es aber nicht um das Kebab an sich: ‚Wir beurteilen nicht das Produkt, sondern den Stand.‘“
[1] „Mit solchen Zusätzen dürfte das Kebab nach deutschem Lebensmittelrecht nur als ‚Drehspieß‘ verkauft werden – jedoch in diesem Fall auch nur mit offener Deklaration der Bestandteile.“
[1] „Das Kebab werde gegrillt und dann herunter geschnitten, der Pizzateig werde selbst angefertigt, ebenso die Soßen.“
[1] „Maria lächelte ihn an und packte das Kebab aus.“
[1] „Dann klappte er alles zusammen und reichte das Kebab Simone herüber.“



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