Kinderzulage
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Kin·der·zu·la·ge, Plural: Kin·der·zu·la·gen
Aussprache:
- IPA [ˈkɪndɐˌt͡suːlaːɡə]
- [1] eine von der Rentenversicherung (oder anderen Sozialversicherungen) gewährte Zulage für Personen, die ein oder mehrere Kinder haben
- [1] Die Kinderzulage in der Rentenversicherung beträgt für die ersten beiden Kinder je 90 DM, für jedes weitere Kind 120 DM jährlich.
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