Leiharbeiter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Leih·ar·bei·ter, Plural: Leih·ar·bei·ter
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯ʔaʁˌbaɪ̯tɐ]
Bedeutungen:
[1] Arbeitnehmer, der von einem Vermittlungsunternehmen gegen einen Bonus, den der Arbeitnehmer durch Lohnverzicht leistet, verliehen wird
Beispiele:
[1] „Für die rund 900 000 Leiharbeiter in Deutschland gilt erstmals ein verbindlicher Mindestlohn.“
[1] Vor der Reform [durch die Hartz-Gesetze] hatten wir ungefähr 300.000 Leiharbeiter in Deutschland, und jetzt haben wir eine Million. Das ist gewiss auf die Reform zurückzuführen.



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