Mitinhaber
Substantiv, m:

Worttrennung:
Mit·in·ha·ber, Plural: Mit·in·ha·ber
Aussprache:
IPA [ˈmɪtˌʔɪnhaːbɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört
Synonyme:
[1] Miteigentümer
Beispiele:
[1] Die Tür ging auf und der Mitinhaber kam herein.



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