Mitinhaber
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Mit·in·ha·ber, Plural: Mit·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA [ˈmɪtˌʔɪnhaːbɐ]
- [1] Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört
- [1] Miteigentümer
- [1] Die Tür ging auf und der Mitinhaber kam herein.
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