Obliegenheit
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ob·lie·gen·heit, Plural: Ob·lie·gen·hei·ten
Aussprache:
- IPA [ˈɔpˌliːɡn̩haɪ̯t]
- [1] jemandem zufallende Last, etwas zu unternehmen oder zu unterlassen, weil er anderenfalls durch Nichtbeachtung Nachteile erlangen kann
- [1] Bei einem Wildunfall trifft den Fahrer die Obliegenheit den Schaden bei der Polizei zu melden.
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