Pauschbetrag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pausch·be·trag, Plural: Pausch·be·trä·ge
Aussprache:
IPA [ˈpaʊ̯ʃbəˌtʁaːk]
Bedeutungen:
[1] Abkürzung für Pauschalbetrag; als Pauschale angesetzter Betrag, bei dem also auf eine genaue Berechnung und Nachweise des tatsächlichen Aufwandes verzichtet wird.
Beispiele:
[1] Pauschbeträge werden z.B. bei der Einforderung von Steuern eingesetzt, um den Aufwand für die genaue Berechnung zu verringern. So gibt es Pauschbeträge für die Werbungskosten der Steuerpflichtigen.
Übersetzungen:


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