Rechtswissenschaftlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·wis·sen·schaft·le·rin, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Synonyme:
[1] Rechtsgelehrte
Beispiele:
[1] Sie arbeitet als Rechtswissenschaftlerin in der Kommission, die einen neuen Gesetzesentwurf zur Verfolgung krimineller Aktivitäten im Internet erarbeitet.



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