Streckung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Stre·ckung, Plural: Stre·ckun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁɛkʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Herstellung einer größeren Entfernung zwischen (Körper-)Teilen in einer, mehreren oder allen Dimensionen
[2] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.
Gegenwörter:
[1] Stauchung
Beispiele:
[1] „Am Oberarme liegen nur wenige Muskeln, und die hauptsächlichsten sind nicht zur Bewegung dieses Knochens, sondern zur Beugung und Streckung des Vorderarmes im Ellenbogengelenke bestimmt.“
[1] „Die Abbildungen, die die Form einer Figur invariant lassen, sind die Ähnlichkeitsabbildungen mit der zentrischen Streckung als ihrem wichtigsten Vertreter.“
[2] „Es ist, als ob der Körper sich von der ersten Streckung ausruhen und neue Kräfte zu seiner weiteren Ausbildung sammeln wolle.“
[?] „Auf Grund der Anordnung des § 35 UmgrStG gehen bei der spaltenden Gesellschaft angefallene Verluste – in dem vom UmgrStG vorgegebenen Rahmen – auf die übernehmende Gesellschaft über. Teilwertabschreibung und Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung führen insbesondere bei Ausblendung der Streckung auf sieben Jahre […] vielfach zu einem Jahresverlust, der dann auf Grund der Anordnung des § 35 UmgrStG auf die übernehmende Körperschaft übergeht.“



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