Windeignungsgebiet
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Wind·eig·nungs·ge·biet, Plural: Wind·eig·nungs·ge·bie·te
Aussprache:
- IPA [ˈvɪntʔaɪ̯ɡnʊŋsɡəˌbiːt]
- [1] Ort, der sich für die Windenergieanlagen eignet
- [1] „Das von 58 auf 256 Hektar erweiterte Windeignungsgebiet Neukünkendorf wurde im Regionalplan Uckermark-Barnim ausgewiesen, der rechtsverbindlich beschlossen wurde.“
- [1] „Mit einem Pfeifkonzert empfingen gut 70 Gegner des geplanten Windeignungsgebietes „Grunow - Mixdorf“ den Vorstand der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree am Montag in Fürstenwalde.“
- [1] „Für viele der 24 neuen Windeignungsgebiete laufen bereits Genehmigungsverfahren beim zuständigen Landesumweltamt […].“
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