Windeignungsgebiet
Substantiv, n:

Worttrennung:
Wind·eig·nungs·ge·biet, Plural: Wind·eig·nungs·ge·bie·te
Aussprache:
IPA [ˈvɪntʔaɪ̯ɡnʊŋsɡəˌbiːt]
Bedeutungen:
[1] Ort, der sich für die Windenergieanlagen eignet
Beispiele:
[1] „Das von 58 auf 256 Hektar erweiterte Windeignungsgebiet Neukünkendorf wurde im Regionalplan Uckermark-Barnim ausgewiesen, der rechtsverbindlich beschlossen wurde.“
[1] „Mit einem Pfeifkonzert empfingen gut 70 Gegner des geplanten Windeignungsgebietes „Grunow - Mixdorf“ den Vorstand der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree am Montag in Fürstenwalde.“
[1] „Für viele der 24 neuen Windeignungsgebiete laufen bereits Genehmigungsverfahren beim zuständigen Landesumweltamt […].“



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