Zuträger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Zu·trä·ger, Plural: Zu·trä·ger
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌtʁɛːɡɐ]
Bedeutungen:
[1] abwertend: Person, die ohne Auftrag der Betroffenen einem Dritten Informationen gibt
Beispiele:
[1] „Finden sich in den Akten Verweise auf Personen, etwa Zuträger von Geheimdiensten, werden sie erst zehn Jahre nach dem Tod des Betreffenden geöffnet.“



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