gebühren
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- ge·büh·ren, Präteritum: ge·bühr·te, Partizip II: ge·bührt
Aussprache:
- IPA [ɡəˈbyːʁən]
- [1] etwas gebührt jemandem: jemand hat Anspruch auf etwas
- [2] etwas gebührt sich: es schickt sich; es ist richtig und angemessen
- mittelhochdeutsch „gebürn“, althochdeutsch „giburien“, germanisch „*ga-bur-ija-“ „gebühren“. Das Wort ist seit dem 8. Jahrhundert belegt.
- [1] Für ihre freundliche Hilfe gebührt ihr unser Dank.
- [1] „Besondere Beachtung gebührt ihm insofern, weil er, anders als von Spee, in aller Öffentlichkeit, während er wichtige Ämter bekleidete, die vom Aberglauben beeinflußten Prozesse kritisch beleuchtete.“
- [1] „Das Recht, den Heerbann aufzubieten, gebührte dem König, dem damit ein entscheidendes, wenn nicht sogar das entscheidende Machtmittel zur Verfügung stand.“
- [1] „Armer todter Vogel Minervens! Denn Du gebührst ihr und nicht die Eule. Die lichtscheuen Bücherwürmer und alexandrinischen Weisen werden immer seltner, was soll das Symbol der Eule noch?“ (1842)
- [2] Es gebührt sich nicht, bei Tisch zu schmatzen.
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