nomen nominandum
Wortverbindung, Substantiv: Worttrennung:
no·men no·mi·nan·dum
Aussprache:
IPA [ˈnoːmən noːmiˈnandʊm]
Bedeutungen:
[1] (noch) ungeklärte Besetzung einer Position
Herkunft:
volksetymologisch für fälschlich lat. nomen nominandum = fälschlich „der zu nennende Name“ (richtig würde es sich um ein Gerundivum mit der Bedeutung „der Name ist (noch) zu nennen“ handeln)
korrekt lat. Numerius Negidius = der Beklagte im röm. Rechtswesen (der bewusst nicht namentlich genannt wurde), später außerhalb des ursprünglichen Sprachraums verallgemeinert zu „Ungenannt“. Im Zeitgenössischen Sprachgebrauch ist in korrekter Form nur die schon in der Antike gebrauchte Abkürzung erhalten. [Quellen fehlen]
Synonyme:
[1] (heute ungebräuchlich) Numerius Negidius
[1] fälschlich: nomen nescio



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