vererbbar
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- ver·erb·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈʔɛʁpbaːɐ̯]
- [1] Recht: die Fähigkeit, ein Gut vererben zu können
- [2] Medizin, Biologie: Fähigkeit, einer Eigenschaft in die nächste Generation durch Erbvorgänge überzugehen
- [1, 2] vererblich
- [1] „So sollen die Leistungen auch künftig weder vererbbar sein, noch können sie beliehen werden.“
- [2] „Die Krankheit selbst ist nicht vererbbar, wohl aber die Veranlagung dazu.“
- [2] „In die Diskussion, inwieweit Intelligenz vererbbar ist oder nicht, will ich mich nicht einmischen.“
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