vererbbar
Adjektiv:

Worttrennung:
ver·erb·bar, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈʔɛʁpbaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Recht: die Fähigkeit, ein Gut vererben zu können
[2] Medizin, Biologie: Fähigkeit, einer Eigenschaft in die nächste Generation durch Erbvorgänge überzugehen
Synonyme:
[1, 2] vererblich
Beispiele:
[1] „So sollen die Leistungen auch künftig weder vererbbar sein, noch können sie beliehen werden.“
[2] „Die Krankheit selbst ist nicht vererbbar, wohl aber die Veranlagung dazu.“
[2] „In die Diskussion, inwieweit Intelligenz vererbbar ist oder nicht, will ich mich nicht einmischen.“



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