Femgericht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Fem·ge·richt, Plural: Fem·ge·rich·te
Aussprache:
IPA [ˈfeːmɡəˌʁɪçt]
Bedeutungen:
[1] historisch: mittelalterliches Sondergericht, das in Ost- und Mitteldeutschland zur Sicherung des Landfriedens und in Westfalen für die Urteilssprechung für besonders schwere Straftaten diente
[2] geheime, gesetzlich nicht legitimierte Zusammenkunft zur Urteilsfindung bei bestimmten politischen Morden, Anschlägen und Ähnlichem



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