Kostgänger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kost·gän·ger, Plural: Kost·gän·ger
Aussprache:
IPA [ˈkɔstˌɡɛŋɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, zumeist Untermieter, die über die Miete eines Zimmers oder einer Schlafstätte hinaus von dem sie aufnehmenden Vermieter beziehungsweise Hauptmieter auch verpflegt wird
[2] abwertend: Person, die sich aushalten lässt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Kost und Gänger
Synonyme:
[2] Schnorrer
Beispiele:
[1] Die übrigen Hausgenossen, der Kostgänger, der Diener, Lehrjunge und Ausläufer sagten im Allgemeinen Dasselbe, was die Magd angegeben.
[1] In Leeds fanden wir Brüder und Schwestern und Kostgänger beider Geschlechter, die dasselbe Schlafzimmer mit den Eltern teilten; daraus entstehen denn Folgen, vor deren Betrachtung das menschliche Gefühl zurückschaudert.
[2] Er ging, und ich öffnete, sobald er draußen war, die Türe zum Nebenzimmer und rief meiner Frau zu: »Therese, das war wieder einer von denen, die weder säen noch ernten, und der himmlische Vater ernährt sie doch, hoffentlich bewahrt uns das Schicksal vor solchen Kostgängern bis zur nächsten Premiere!«
[2] Schon zuvor hatte Bismarck geklagt, das Reich sei zu einem "Kostgänger der Einzelstaaten" verkommen.
Übersetzungen:


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