Leihhaus
Substantiv, n:

Worttrennung:
Leih·haus, Plural: Leih·häu·ser
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯ˌhaʊ̯s]
Bedeutungen:
[1] Geschäft, welches gegen Annahme von Wertgegenständen Darlehen vergibt
Synonyme:
[1] Pfandhaus
Beispiele:
[1] „Der studierte Soziologe zählt auf, an welche Vorschriften alle Leihhäuser gebunden sind […].“
[1] „Die erste Enttäuschung war die, daß die Leihhäuser erst um neun aufmachten.“
Übersetzungen:


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