Münzfernsprecher
Substantiv, m:

Worttrennung:
Münz·fern·spre·cher, Plural: Münz·fern·spre·cher
Aussprache:
IPA [ˈmʏnt͡sfɛʁnˌʃpʁɛçɐ]
Bedeutungen:
[1] öffentliches Gerät zur Übermittlung von akustischen Signalen, welches nach Bezahlung benutzt werden kann
Synonyme:
[1] Münztelefon
Beispiele:
[1] „Bürgermeister und Vertreter der Verwaltungen sehen die an Straßen und auf Plätzen aufgestellten Münzfernsprecher als Teil der nötigen Infrastruktur an, die den Bürgern geboten werden muss.“
Übersetzungen:


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