Magistrat
Substantiv, m, Amt:

Worttrennung:
Ma·gis·t·rat, Plural: Ma·gis·t·ra·te
Aussprache:
IPA [maɡɪsˈtʁaːt]
Bedeutungen:
[1] ein Amt oder eine Behörde für Verwaltungsaufgaben der Bevölkerung einer Stadt
Herkunft:
von lateinisch magistrātus (Genitiv magistrātūs, m)
Synonyme:
[1] Stadtverwaltung
Beispiele:
[1] Der Magistrat besteht aus dem (Ober-)Bürgermeister sowie haupt- und ehrenamtlichen Stadträten.
[1] Um die für 2011 vom Magistrat beschlossene Schließung der Bibliothek abzuwenden, habe der Förderverein das Gespräch mit Stadtverordneten der CDU gesucht.
[1] „Dem Magistrat obliegen insbesondere außer den ihm sonst zugewiesenen Angelegenheiten die im § 105 Abs. 3 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien angeführten Aufgaben.“
Übersetzungen: Substantiv, m, Person:

Worttrennung:
Ma·gis·t·rat, Plural: Ma·gis·t·ra·ten
Aussprache:
IPA [maɡɪsˈtʁaːt]
Bedeutungen:
[1] gewählter städtischer Amtsträger



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