Notenschutz
Substantiv, m:

Worttrennung:
No·ten·schutz, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈnoːtn̩ˌʃʊt͡s]
Bedeutungen:
[1] Schule: Nichtbewertung einzelner Leistungsaspekte
Gegenwörter:
[1] Nachteilsausgleich
Beispiele:
[1] „Notenschutz wird ausschließlich bei den in den Abs. 2 bis 7 genannten Beeinträchtigungen und Formen und nur unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 52 Abs. 5 Satz 2 bis 4 BayEUG gewährt.“
[1] „Viele Eltern fordern Notenschutz für Kinder mit Legasthenie und Rechenschwäche.“
[1] „Allerdings gibt es auch beim Notenschutz keine bundesweit einheitliche Regelung.“
[1] „Die Unterscheidung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist eine schulrechtliche Entscheidung, die ebenfalls kein Mediziner, sondern die Schule vornimmt.“
[1] „Gebe es keine klaren Vorgaben, müssten Schulleiter und Lehrer Eltern gegenüber sich dauernd rechtfertigen, warum ein Kind Notenschutz bekomme und ein anderes nicht.“



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