Personenverbandsstaat
Substantiv, m:

Worttrennung:
Per·so·nen·ver·bands·staat, Plural: Per·so·nen·ver·bands·staa·ten
Aussprache:
IPA [pɛʁˈzoːnənfɛɐ̯ˌbant͡sʃtaːt]
Bedeutungen:
[1] durch Lehensabhängigkeiten definiertes politisches Gebilde
Herkunft:
vom österreichischen Historiker Theodor Mayer (1883–1972) 1933 unter dem Eindruck des Nationalsozialismus entwickelt
Gegenwörter:
[1] Flächenstaat
Beispiele:
[1] „Im Personenverbandsstaat des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bestanden die Rechtsbeziehungen zwischen Landesherr und Untertan nur nach Maßgabe besonderer Rechtstitel.“



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