Polizeibeamtin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Po·li·zei·be·am·tin, Plural: Po·li·zei·be·am·tin·nen
Aussprache:
IPA [poliˈt͡saɪ̯bəˌʔamtɪn]
Bedeutungen:
[1] Beamtin bei der Polizei
Beispiele:
[1] Die Polizeibeamtin konnte den Täter auf frischer Tat erwischen.
[1] „Die Polizeibeamtin im Innern des Fahrzeugs sah zu Bobby hoch und lächelte.“
Übersetzungen:


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