Rechtsabteilung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·ab·tei·lung, Plural: Rechts·ab·tei·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sʔapˌtaɪ̯lʊŋ]
Bedeutungen:
[1] für juristische Fragen und Probleme zuständige Abteilung in einem Unternehmen
Beispiele:
[1] Die Rechtsabteilung prüft derzeit den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung



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