Reichsacht
Substantiv, f:

Worttrennung:
Reichs·acht, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁaɪ̯çsˌʔaxt]
Bedeutungen:
[1] historisch: vom König oder Kaiser verhängte Strafe, die dem Schuldigen die Rechtsfähigkeit entzog und die für das ganze Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation galt
Beispiele:
[1] Wegen Ketzerei verhängte der Kaiser die Reichsacht über Martin Luther.
[1] „Der Welfe wurde vor den Reichstag zitiert, unter Reichsacht gestellt und verlor die Herzogtümer Sachsen und Bayern.“



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