Reichsacht
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Reichs·acht, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈʁaɪ̯çsˌʔaxt]
- [1] historisch: vom König oder Kaiser verhängte Strafe, die dem Schuldigen die Rechtsfähigkeit entzog und die für das ganze Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation galt
- [1] Wegen Ketzerei verhängte der Kaiser die Reichsacht über Martin Luther.
- [1] „Der Welfe wurde vor den Reichstag zitiert, unter Reichsacht gestellt und verlor die Herzogtümer Sachsen und Bayern.“
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