Schwur
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Schwur, Plural: Schwü·re
Aussprache:
- IPA [ʃvuːɐ̯]
- [1] verbindliche Festlegung auf etwas
- [2] Eid vor einer dazu berechtigten Institution
- mittelhochdeutsch „swuor“, zuvor althochdeutsch in Komposita wie meinswuoro „Meineid“, belegt seit dem 10. Jahrhundert
- [1] „Dem Entschluss, alten Familienschmuck zu verpfänden, stimmte die Ehefrau nur nach seinem Schwur zu, zumindest die Ringe wieder auszulösen.“
- [1] „Ein Schwur unter Liebenden bedeutet nach meiner Erfahrung am wenigsten.“
- [1] „Bald müssen sie erkennen, dass Schwüre allein nicht ausreichen, um ein ganzes Volk zum organisierten Widerstand zu führen – schon gar nicht gegen überlegenes Militär.“
- [2] Sie mussten einen Schwur auf die Verfassung ablegen.
- [2] „Nach kurzer Messe las Hauptmann Turner mit Schwung, Pathos und erstaunlichem Organ den Schwur deutsch für die deutsche Mannschaft, die ihn wiederholte; dann kam der tschechische Schwur.“
- russisch: [1] клятва f, присяга f
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