Schwur
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schwur, Plural: Schwü·re
Aussprache:
IPA [ʃvuːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] verbindliche Festlegung auf etwas
[2] Eid vor einer dazu berechtigten Institution
Herkunft:
mittelhochdeutsch „swuor“, zuvor althochdeutsch in Komposita wie meinswuoro „Meineid“, belegt seit dem 10. Jahrhundert
Beispiele:
[1] „Dem Entschluss, alten Familienschmuck zu verpfänden, stimmte die Ehefrau nur nach seinem Schwur zu, zumindest die Ringe wieder auszulösen.“
[1] „Ein Schwur unter Liebenden bedeutet nach meiner Erfahrung am wenigsten.“
[1] „Bald müssen sie erkennen, dass Schwüre allein nicht ausreichen, um ein ganzes Volk zum organisierten Widerstand zu führen – schon gar nicht gegen überlegenes Militär.“
[2] Sie mussten einen Schwur auf die Verfassung ablegen.
[2] „Nach kurzer Messe las Hauptmann Turner mit Schwung, Pathos und erstaunlichem Organ den Schwur deutsch für die deutsche Mannschaft, die ihn wiederholte; dann kam der tschechische Schwur.“
Übersetzungen:
  • russisch: [1] клятва f, присяга f



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