Standrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Stand·recht, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʃtantˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] in Ausnahmezuständen erklärter Rechtszustand, in dem die Gerichtsbarkeit von Standgerichten ausgeübt wird
[2] veraltet: ein kleineres Kriegsgericht
Beispiele:
[1] Im Standrecht wurden zahlreiche Todesurteile gefällt.
[1] Das Verfahren im Standrecht wird von dem ältesten der drei Richter aus dem Civilstande geleitet.
[1] „Da kam die nächste Nachricht: Dollfuß hatte das Standrecht über Wien verhängt.“
[2] Auch sind diese 3 Tage erst von der Zeit an zu rechnen, wo der oder die Beschuldigten vor das Standrecht gestellt worden sind.



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